Studie der Munich Innovation Group: China investiert

Studie der Munich Innovation Group: China investiert

Was untersucht die Studie “China investiert”?

China investiert“ analysiert Patentportfolios und Wachstumsstrategien 50 chinesischer Unternehmen und gibt einen fundierten Überblick über die Relevanz chinesischer Unternehmen als Wettbewerber in Deutschland.

Aufgrund des chinesisch, restriktiven Umgangs mit Informationen gibt es nur wenige Vergleichsfaktoren, die einen aussagekräftigen Vergleich zulassen. Durch die Auswertung von Patentdaten kann jedoch eine Aussage über die Strategien und die Wettbewerbsfähigkeit chinesischer Unternehmen getroffen werden. Aus der geographischen Verteilung der Schutzrechtsanmeldungen lässt sich sowohl auf die Zielmärkte, die ein Unternehmen langfristig bedienen möchte, als auch auf deren jeweilige Priorität schließen.

So baut Huawei beispielsweise derzeit ein neues europäisches F&E-Zentrum in München auf, um besser auf die Bedürfnisse seiner deutschen Kunden eingehen zu können. Bei seiner Wachstumsstrategie setzte Huawei bislang auf Joint Ventures und Kooperationen, unter anderen mit Motorola, Symantec, Siemens und der deutschen Telekom. Um sein technisches Know-how zu schützen,setzte Huawei vor allem auf die Anmeldung von Schutzrechten in Europa (~30% in Deutschland) und den USA. Nach China und den USA ergibt sich somit Deutschland als einer der drei attraktivsten Investitionsstandorte für Huawei.

Ein großer Mehrwert der Studie „China investiert“ liegt neben der Analyse von bereits relativ bekannten Unternehmen auch in der Untersuchung von „Global Playern“, die eher im Hintergrund agieren:

  • Sany, XCMG, Zoomlion: Noch relativ bekannt ist die Übernahme des Technologieführers Putzmeister durch die Sany Group. Sany folgt somit dem Beispiel seiner Konkurrenten XCMG mit der Schwing-Übernahme und Zoomlion mit der Übernahme der italienischen CIFA, um nicht zuletzt Zugang zu hochwertigem technologischen Know-how zu erlangen.
  • Li & Fung: Das in Deutschland relativ unbekannte Handelshaus Li & Fung hingegen beliefert unter anderem Toys R Us, Esprit, Abercrombie & Fitch, Debenhams, Next, Limited Brands, Marks & Spencer sowie Walmart, Metro und Carrefour.
  • EganaGoldpfeil: EganaGoldpfeil, einst durch einen deutschen Auswander in Hongkong gegründet, hielt über 30 bekannte Marken, wie beispielsweise Joop!, Puma Time, Esprit und Mexx.
  • LinkGlobal: LinkGlobal Logistics übernahm sogar einen kompletten Flughafen hierzulande (Parchim) und sicherte sich so logistisch wertvolle Infrastrukturen in Deutschland.
  • … und einige Dutzend mehr …

Die oben beschriebenen Unternehmen stellen jedoch nur einen kleinen Ausschnitt der Studie “China investiert” dar. Für einen umfassenden Überblick finden Sie hier die gesamten Ergebnisse der Studie sowie die Branchenüberblicke und analysierten Unternehmen online oder als PDF zum herunterladen.

Auf einen Blick – Inhalte der Studie “China investiert”

Munich Innovation Group: die Macher dieser Seite

Die Munich Innovation Group ist ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich IP-Vermarktungsdienstleistungen. Unternehmen und private Patentinhaber finden hier kompetente Unterstützung zur Durchführung ihrer Patentvermarktung. Vielen Patentinhabern ist der kommerzielle Wert ihrer IP-Assets unter Umständen nicht bewusst.

Die Munich Innovation Group zeigt Eigentümern von Patenten alle Möglichkeiten einer gewinnbringenden Patentverwertung auf. Wird ein Patent verletzt, versteht sich die Munich Innovation Group als Unterstützer und arbeitet an der Durchsetzung der betroffenen Patente und deren Schutzrechten. Oftmals treten Verstöße gegen das Arbeitnehmererfindungsgesetz auf, wenn Arbeitnehmer in ihrer Arbeitszeit Erfindungen hervorbringen.

Zur Berechnung der Erfindervergütung und zur Herstellung eines Interessensausgleiches zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ist die Munich Innovation Group ebenfalls der richtige Ansprechpartner. In diesem Fall steht dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung für die Arbeitnehmererfindung zu und im Gegenzug hat der Arbeitgeber das Recht zur Verwertung der Erfindung.

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